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An: Boris Rhein (Hessischer Ministerpräsident), Heike Hofmann ( Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales), Prof. Dr. Roman Poseck
(Hessischer Innenminister)

Frauenrechte schützen!
Wir fordern Frauenrechte aktiv zu schützen!
Wir fordern die Umsetzung des Verfassungsauftrags!
Wir fordern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die strukturelle Absicherung und die auskömmliche Finanzierung
der kommunalen und behördlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Hessen.Gleichstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe – Versuche, sie durch Bagatellisierung, Stellenstreichungen oder die Verlagerung ins Ehrenamt auszuhöhlen, müssen gestoppt werden! Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe den Verfassungsauftrag umzusetzen, nachzukommen.

Warum ist das wichtig?

1. Gleichstellung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine Pflichtaufgabe Es ist ein weitverbreitetes rechtliches Missverständnis, dass die Gleichstellungsarbeit eine freiwillige Aufgabe der Kommunen sei. Gemäß Art. 3
Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 2 HV sowie der § 4b HGO und § 4a HKO sind Kommunen und Landkreise verpflichtet, die Gleichberechtigung aktiv, wirksam und messbar zu fördern. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist ebenfalls vollumfänglich umzusetzen. Wie Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin) darlegt, ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ein notwendiger „institutioneller Mechanismus“ und wird ebenfalls in der EU-Charta und in der EU-Gleichstellungsstrategie verankert. Punktuelle Maßnahmen oder ehrenamtliche Strukturen reichen nicht aus, um strukturelle Diskriminierung wirksam zu bekämpfen.

2. Schutz vor Antifeminismus und Delegitimierung

Wir beobachten mit großer Sorge, dass Gleichstellungsarbeit zunehmend durch Bagatellisierung delegitimiert wird. Während in anderen Bundesländern die
rechtliche Basis direkt angegriffen wird, erfolgt in Hessen die Schwächung oft durch den „Rotstift“ in den Haushalten. Wer Stellenanteile in die Wirkungslosigkeit schrumpft oder gar abschafft, entzieht der Gleichstellung die Arbeitsgrundlage und verhindert die öffentliche Sichtbarkeit von Benachteiligungen.

3. Die enormen Kosten der Ungleichheit

Das Ignorieren von Gleichstellung ist ökonomisch unverantwortlich. Fehlende Gleichstellung verursacht vielfache Kosten:
• Staatlich: Höhere Sozial- und Gesundheitsausgaben, fehlende Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen.
• Volkswirtschaftlich: Frauen sind systematisch ungenutztes Arbeitskräftepotential – wegen fehlender Kinderbetreuung, Lohnungleichheit und Benachteiligung im Aufstieg. Dies bedeutet auch
Verzicht auf Wertschöpfung und Innovation.
• Geschlechtsspezifische Gewalt: Schätzungen des EIGE beziffern die Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland auf jährlich rund 54 Milliarden Euro. Allein die Folgen häuslicher Gewalt kosten den Staat
Milliarden für Polizei, Justiz und medizinische Versorgung. Kommunale Gleichstellungsarbeit ist präventive Arbeit, die diese Kosten senkt.
• Individuell: Einkommensverluste und mangelnde Altersabsicherung für Frauen.


4. Prävention durch Struktur 

Es ist widersprüchlich, einen besseren Schutz vor Gewalt zu fordern und gleichzeitig die Stellen abzubauen, die an den Ursachen arbeiten. Diskriminierung ist der Nährboden für Gewalt. Nur starke, unabhängige und hauptamtliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte können die notwendige Vernetzungs- und Präventionsarbeit leisten.

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